E-Voting: geben Sie Ihre Stimme bei Abstimmungen und Wahlen bereits elektronisch ab?

Autor: Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg
Stimmberechtigte der Gemeinde Rorschacherberg können von der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe profitieren. Ersparen Sie sich den Gang zur Post oder zum Briefkasten der Gemeinde und melden auch Sie sich an. Registrieren Sie sich noch bis zum 30. September 2024, um am Urnengang vom 24. November 2024 elektronisch abstimmen zu können.

Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. Damit besteht trotz Anmeldung für E-Voting weiterhin die Möglichkeit, brieflich oder an der Urne abzustimmen.

Eine grüne Linie im Fenster des Zustellkuverts zeigt der Gemeinde an, ob sich die stimmberechtigte Person für E-Voting angemeldet hat. Sämtliche E-Voting-Kuverts werden von der Gemeinde gescannt (QR-Code) und dadurch geprüft, ob die Person bereits elektronisch abgestimmt hat. So kann sichergestellt werden, dass niemand doppelt abstimmen kann.

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

Letztmögliches Datum zur Registrierung für den Urnengang vom 24. November 2024 ist der Freitag, 30. September 2024.

Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting finden Sie hier:
Webseite des Kantons St.Gallen zu E-Voting
Informationsplattform E-Voting

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