Gegen die Abstimmung an der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Rorschacherberg vom 2. April 2025 sind keine Beschwerden eingegangen. Die Beschwerdefrist dauerte vom 16. bis 29. April 2025. In dieser 14-tägigen Frist gingen beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen keine Eingaben ein. Der Gemeinderat Rorschacherberg stellte deshalb am 3. Juni 2025 fest, dass das Ergebnis der Abstimmung rechtskräftig ist. Die Feststellung erfolgte gestützt auf Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG).
Folgende Anträge des Gemeinderats bzw. der Geschäftsprüfungskommission sind somit rechtskräftig:
– Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde mit Bericht der Geschäftsprüfungskommission
– Budget und Steuerplan 2025
Verschiedene Anträge aus der Bürgerschaft wurden abgelehnt.
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