Bauvorhaben im Blick: Auflage von Baugesuchen

Autor: Bauverwaltung Rorschacherberg
Das folgende Baugesuch im ordentlichen Verfahren liegt nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich auf:
GesuchstellenderBauvorhaben, Standort
Guido Zeller
Witenholzstrasse 10
9403 Goldach
Baugesuch Nr. 24.030
Geländeauffüllung (im Zusammenhang mit «Teilabbruch Gebäude-Nr. 2905, Anbau Heuraum mit Abladetenn, Neubau Jungviehstall an der Witenholzstrasse 10» auf Gemeindegebiet Goldach)
Grundstück Nr. 73
Witenholzstrasse, 9404 Rorschacherberg

Die Auflagefrist dauert vom 22. März 2024 bis 4. April 2024. Die Pläne liegen bei der Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.

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