Auf der Parzelle 348 soll ein altes, verfallenes Bauernhaus entlang der Heidenerstrasse abgerissen werden, um Platz für neue Gebäude zu schaffen. Wir berichteten in diesem Zusammenhang bereits in der letzten Rundblickausgabe und informierten über die öffentliche Auflage zur Gewässerraumfestlegung Hofbächlein.
Als letzte Last besteht noch der Fussweg Nr. 508, welcher der zweiten Klasse angehört und sich gemäss Gesamtstrassenplan zwischen dem oberen Hofsträsschen und der Heidenerstrasse befindet. Der Weg kreuzt und tangiert das Baufeld der Parzelle Nr. 348 und muss darum umgelegt oder aufgehoben werden. Im Gelände ist der Fussweg heute nicht mehr vorhanden, entsprechend wird er auch nicht genutzt. Eine Umlegung rund um das Grundstück macht keinen Sinn. Weder kann der Weg attraktiv ins Gelände gelegt, noch kann im Bereich der Heidenerstrasse ein sicherer Übergang geschaffen werden. Heute sind mit den Wegen 506 und 526 sinnvolle und gut frequentierte Fusswege vorhanden, welche in das und aus dem Naherholungsgebiet südlich der Heidenerstrasse führen. Der Fussweg Nr. 508 ist folglich obsolet und soll gänzlich aufgehoben werden.
Öffentliche Auflage
Am 24. Oktober 2023 erliess der Gemeinderat den Teilstrassenplan und nahm die damit verbundene Aufhebung der Klassierung des Fusswegs Nr. 508 zur Kenntnis. Der Gemeinderat verabschiedete das Geschäft für die öffentliche Auflage, die vom 10. November bis 11. Dezember 2023 dauert. Die Projektunterlagen liegen während dieser Zeit im Gemeindehaus auf und sind auf unserer Website (unten) verfügbar.
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