Aufhebung der Grundwasserschutzzone Langmoos (Mitwirkungsverfahren)

Autor: Der Gemeinderat

Die heutige Grundwasserschutzzone Langmoos erstreckt sich im Gebiet Langmoos und Linkolnsberg über das Gelände unterhalb und oberhalb der Autobahn sowie über den sich dort befindlichen Rastplatz.

Die Schutzzone war 2006 festgelegt und 2009 vom Bau- und Umweltdepartement genehmigt worden. Sie diente dem Schutz der Quelle Langmoos, die jedoch im März 2022 versiegte. Seither fliesst kein Wasser mehr, und die betroffenen Liegenschaften wurden in der Folge an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.

Seitdem die Quelle im Jahr 2022 versiegt ist und damit keine Wasserversorgung mehr betrieben werden kann, ist die Grundwasserschutzzone hinfällig geworden. Im Zusammenhang mit dem Baugesuchsverfahren für die Überbauung Langmoos inkl. Lärmschutzwand entlang der Nationalstrasse soll sie deshalb aufgehoben werden.

Der Gemeinderat möchte die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung zur geplanten Aufhebung der Grundwasserschutzzone Langmoos erfahren. Dazu führt er vom 29. September 2025 bis 28. Oktober 2025 das Mitwirkungsverfahren durch. Sie finden alle Unterlagen zum Vorhaben auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch oder als Aushang im Gemeindehaus. Gerne nimmt die Gemeinderatskanzlei bis zum Fristende sachliche Anregungen via Onlineplattform oder Post entgegen.

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