Arealentwicklung Neuhus – Auflageverfahren

Autor: Oliver Schmid
Vom 14. August bis 12. September 2024 findet das koordinierte öffentliche Auflageverfahren für mehrere Projekte im Zusammenhang mit der Arealentwicklung Neuhus statt.

Voraussetzungen für Gebietsentwicklung

Am 27. November 2022 genehmigte die Rorschacherberger Stimmbevölkerung den Verkauf der drei Grundstücke Nrn. 914, 1213 und 1940, Neuhus, an die HRS Investment AG in Frauenfeld. Die Grundstücke wurden veräussert, damit das Überbauungsprojekt «VilleVerte» der HRS Investment AG, welches im Rahmen einer Investorenausschreibung den Zuschlag erlangt hatte, durch den Investor realisiert werden kann.

Zur Sicherung einer hohen Siedlungsqualität wurde die Käuferin damals im Kaufvertrag dazu verpflichtet, einen Sondernutzungsplan, dies gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und gestützt auf den Masterplan sowie dem Siegerprojekt der Investorenausschreibung, auszuarbeiten. Für einen Teil der von der Planung betroffenen Grundstücke besteht ausserdem die Pflicht zum Erlass eines Sondernutzungsplanes. Damit das Projekt wie angedacht umgesetzt werden kann, muss weiter eine kleine Teilfläche im Areal mittels Teilzonenplan in die zweigeschossige Wohnzone (W2b) überführt werden.

Die HRS Investment AG beauftragte die Rietmann Raum- & Projektentwicklung mit der Erarbeitung des Teilzonen- und Sondernutzungsplans. Der Sondernutzungsplan stellt die planerische Grundlage für die künftige Bebauung des Areals dar. Um die hinreichende Erschliessung der Parzellen sicherstellen zu können, wurde ausserdem ein Strassenbauprojekt lanciert und durch die Gemeinde ein entsprechender Teilstrassenplan ausgearbeitet.

Mitwirkungsverfahren Anfang 2024 durchgeführt

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens hatte die Öffentlichkeit vom 29. Januar bis zum 27. Februar 2024 Gelegenheit, zum Strassenprojekt «Erschliessung Areal Neuhus» mit dem Teilstrassenplan «Erschliessung Neuhus» sowie zum Sondernutzungsplan «Neuhus» Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens (Eingaben und Beurteilung des Gemeinderats) können dem Mitwirkungsbericht (siehe unten) entnommen werden.

Öffentliche Auflage

Am 2. April 2024 genehmigte der Gemeinderat den Teilstrassenplan „Erschliessung Areal Neuhus“ sowie am 2. Juli 2024 den Teilzonenplan und den Sondernutzungsplan „Neuhus“. Die Erlasse wurden weiter zur öffentlichen Auflage verabschiedet, welche vom 14. August 2024 bis zum 12. September 2024 dauert. Die Projektunterlagen liegen während dieser Zeit im Gemeindehaus auf oder sind auf unserer Website (siehe unten) verfügbar.

Nebst den kommunalen Projekten werden das Kantonsstrassenprojekt Kantonsstrasse Nr. 104, Rorschacherberg: Erschliessung Neuhus – B12.1.104.008 sowie die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei zur Erschliessung Neuhus koordiniert aufgelegt.

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