Bürgerversammlung

Autor: Noemi Wehrlin, Gemeinderatsschreiberin

Traktanden

  1. Jahresrechnungen 2025 der politischen Gemeinde, des Haus zum Seeblick, der Elektrizitätsversorgung und der Wasserversorgung mit Bericht der Geschäftsprüfungs­kommission
  2. Budget und Steuerplan 2026 der politischen Gemeinde
  3. Allgemeine Umfrage

Genehmigungsvermerk

Die vorliegenden Jahresrechnungen, Budgets und der Steuerplan wurden vom Gemeinderat geprüft und gutgeheissen.

Anträge

Gestützt auf die Ausführungen im Amtsbericht sowie das vorstehende Budget 2026 beantragt Ihnen der Gemeinderat:

1. folgende Steuersätze für das Jahr 2026 zu genehmigen:

a) eine Gemeindesteuer von 105 Prozent der einfachen Steuer
b) eine Grundsteuer von 0,8 Promille des amtlichen Verkehrswerts der Grundstücke
c) eine Feuerwehrersatzabgabe von 19 Prozent der einfachen Steuer des Einkommens, höchstens CHF 400.–

2. das Budget 2026 der politischen Gemeinde zu genehmigen.

Wer darf an der Bürgerversammlung teilnehmen?

An der Bürgerversammlung sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind, stimmberechtigt. Die Stimmberechtigten erhalten ihren Stimmrechtsausweis spätestens 8 Tage vor der Bürgerversammlung per Post. Fehlende Stimmrechtsausweise und Amtsberichte können bei der Gemeinderatskanzlei auf Anmeldung bezogen werden.

Wo finde ich die Unterlagen zur Rechnung und zum Budget?

Jeder Rorschacherberger Haushalt wurde mit einem übersichtlichen Flyer (siehe weiter unten) bedient. Auf dem Flyer sind die wichtigsten Zahlen zu Rechnung und Budget, die Traktandenliste zur Bürgerversammlung sowie der Link / QR-Code zum detaillierten Geschäftsbericht zu finden. Auf Wunsch stellt Ihnen die Kanzlei eine ausgedruckte Version des detaillierten Geschäftsberichts zu. Schreiben Sie dazu gerne eine E-Mail an gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch oder rufen Sie an unter 071 858 78 70.

Wortmeldungen an der Bürgerversammlung

Anträge sind schriftlich abzugeben, um Missverständnisse in der Auslegung zu vermeiden. Idealerweise senden Sie diese bereits im Vorfeld an die Gemeinderatskanzlei (gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch). Sie helfen uns damit bei der Vorbereitung des Abends und ermöglichen es uns, Abklärungen auf Ihre Fragen / Anliegen zu treffen.

Sprecherinnen und Sprecher sind gebeten, ihre Voten am Mikrofon zu halten.

Kinderhütedienst

Wir möchten auch Eltern die Teilnahme an der Bürgerversammlung ermöglichen. Deshalb übernehmen wir wiederum die Kosten für den Kinderhütedienst zwischen 19 Uhr und 22 Uhr. Die Eltern können die Quittung für die Kinderbetreuung zusammen mit der Kontoverbindung an der Bürgerversammlung abgeben. Die Kosten werden danach zurückerstattet.

Jungbürger und Jungbürgerinnen

Als kleines Präsent erhalten Jungbürger/innen nach der Teilnahme einmalig einen Gutschein über CHF 50 des Gewerbe Region Rorschach oder für das Cinedome in Abtwil.

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Besondere Öffnungszeiten im Sommer

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