Es gibt die ordentliche und erleichterte Einbürgerung, die Wiedereinbürgerung früherer Schweizerinnen und Schweizer sowie die Bürgerrechtsentlassung. Im Kanton St.GaIlen wird bei der ordentlichen Einbürgerung zwischen zwei Einbürgerungsarten unterschieden: Einbürgerung im Allgemeinen und die besondere Einbürgerung. Für Fragen rund um das Einbürgerungswesen und zum Bezug von Gesuchsformularen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Aktuar.
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