Abstimmung und kommunale Ersatzwahlen vom 27. September 2026

Am 27. September 2026 gelangen folgende Geschäfte zur Abstimmung:

–> Eidgenössische und kantonale Abstimmungsvorlagen werden aufgeführt, sobald die Bekanntmachung durch den Bund/Kanton erfolgt ist.

 

Kommunale Ersatzwahlen:

Der amtierende Schulpräsident und zwei Mitglieder des Gemeinderates haben ihren Rücktritt per 31. Dezember 2026 bekannt gegeben. Die Ersatzwahlen für das Schulpräsidium und zwei Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 finden am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde vom Gemeinderat auf den 29. November 2026 festgesetzt.

 

Fristen und Anforderungen an Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, bis Dienstag, 30. Juni 2026, 17.00 Uhr, in schriftlicher Form vorliegen. Nebenstehend finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Wahlvorschlag gültig ist.

Bitte verwenden Sie zur Einreichung von Wahlvorschlägen unsere dafür vorbereiteten Formulare. Sie finden diese nebenstehend. Auf Voranmeldung können die Formulare alternativ bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

 

Allgemeine Informationen zum Urnengang:

Briefliche Stimmabgabe

  1. Legen Sie Ihre Stimmzettel ganz und ungefaltet in das graue, gelochte Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  2. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis. Verpacken Sie den Stimmrechtsausweis sowie das Stimmzettelkuvert so im Antwortkuvert, dass im Adressfenster die Adresse der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist.
  3. Damit Ihre Stimme berücksichtigt werden kann, muss Ihr Kuvert zwingend bis Dienstag, 22. September 2026 der Post übergeben oder bis zum Urnenschluss um 11 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

 

Sollte Ihr Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben sein oder sich im gleichen Kuvert wie die Stimmzettel befinden, ist Ihre Stimmabgabe ungültig und kann nicht berücksichtigt werden.

 

E-Voting – elektronischen Urnenschluss beachten

Die elektronische Urne für die E-Voting-Abstimmung schliesst bereits am Samstag, 26. September 2026 um 12 Uhr. Elektronische Stimmabgaben sind nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

 

Urnenöffnungszeiten

Die Urne im Gemeindehaus ist am Sonntag, 27. September 2026, von 10 bis 11 Uhr aufgestellt. Eine vorzeitige persönliche Stimmabgabe ist am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag, während den Öffnungszeiten der Gemeinde, durch Abgabe der Stimmzettel in einem verschlossenen Kuvert an die Gemeinderatskanzlei möglich.

Fehlendes Abstimmungsmaterial

Die Stimmunterlagen werden zwischen dem 27. August bist 4. September 2026 gestaffelt in die Haushalte zugestellt. Fehlende Stimmrechtsausweise und fehlendes Abstimmungsmaterial können ab dem 7. September 2026 während den Öffnungszeiten der Gemeinde bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Bitte rufen Sie vorher unter 071 858 78 70 an, damit wir alles vorbereiten können. Alternativ steht Ihnen auch das Bestellformular auf unserer Webseite zur Verfügung.

 

Weitere Informationen

Auf der Website des Kantons St.Gallen finden Sie weitere Informationen.

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